FREIE PLÄTZE: auf Anfrage

Der Vertretungsstützpunkt


Der Vertretungsstützpunkt:

Im regionalen Vertretungsstützpunkt Zeven, biete ich Ihnen im Vertretungsfall ihrer regulären Kindertagespflegeperson eine qualifizierte Ersatzbetreuung an.


Diese kann z.B. bei Krankheit bzw. Urlaub der Tagespflegeperson oder in sonstigen begründeten Fällen wie Arztbesuche, Fortbildungen, Krankheit der eigenen Kinder in Anspruch genommen werden.


Diese Ersatzbetreuung in Vertretungsfällen biete ich überwiegend den Tageskindern und Tagespflegepersonen aus der Region Zeven (SG Sittensen, SG Tarmstedt, SG Selsingen und SG Fintel) an.

Mein Aufgabenbereich im Vertretungsstützpunkt umfasst pädagogische, organisatorische, pflegerische und teilweise hauswirtschaftliche Arbeiten.



 Der Vertretungsfall:


Im Falle des Ausfalls einer regulären Tagespflegeperson können sich Erziehungsberechtigte  telefonisch mit mir in Verbindung setzen, um Absprachen für die Ersatzbetreuung zu treffen.

Notfälle können je nach Belegungssituation auch nach kurzfristiger Voranmeldung berücksichtigt werden.


Voraussetzung für die Aufnahme ist jedoch, dass mir die Kinder bereits bekannt sind und die Eingewöhnung bei der originären Tagespflegeperson abgeschlossen ist.


Die Betreuungsdauer richtet sich nach dem Bedarf. Es können einzelne Tage oder ein längerer Zeitraum vereinbart werden.



 Ablauf im Vertretungsfall:

1. Sowie eine reguläre Tagespflegeperson feststellt, dass sie ihre Tageskinder nicht

betreuen kann, informiert sie die Eltern des Kindes/der Kinder hierüber und weist

konkret auf die Vertretungsmöglichkeit im Vertretungsstützpunkt Zeven hin.


2. Die Eltern nehmen Kontakt zum Vertretungsstützpunkt auf und treffen Absprachen für die

Betreuungszeit.

Die Kontaktanbahnung ist zu diesem Zeitpunkt für das Kind im Vertretungsstützpunkt bereits abgeschlossen. Zu Beginn der Kontaktanbahnung erhalten die Kindeseltern einen Bogen, der Auskunft über die benötigten Betreuungszeiten und persönliche Informationen des Kindes gibt.


3. Die Kindeseltern nehmen Kontakt zur wirtschaftlichen Jugendhilfe auf und teilen mit, dass

ihr Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt im Vertretungsstützpunkt betreut werden soll. Ein

Anmeldebogen für die wirtschaftliche Jugendhilfe ist auszufüllen. Dieser ist im

Vertretungsstützpunkt erhältlich.


4. Entsprechend der Satzung werden Urlaub und Krankheit für die reguläre

Tagespflegeperson und die Vertretungstagespflegeperson gefördert.


5. Der Betreuungsnachweis für den Vertretungsstützpunkt wird zum Betreuungsende von Eltern

und Vertretungstagespflegeperson unterschrieben und bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes des Landkreises Rotenburg (Wümme) von der Vertretungstagespflegeperson eingereicht.



Zusammenarbeit mit den Eltern

Ich möchte alles Mögliche dafür tun, dass die Kinder sich während der Vertretungssituation wohlfühlen. Voraussetzung dafür ist auch, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson stattfindet. Es ist mir sehr wichtig, dass ich mit den Eltern einen ehrlichen und respektvollen Umgang pflege. Gegenseitige Akzeptanz und offener Austausch ist dafür erforderlich, ebenso vertrauensvoller Umgang und Verpflichtung zur gegenseitigen Verschwiegenheit.

Das erste Treffen im Vertretungsstützpunkt dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Besichtigung und Erkundung der Räumlichkeiten. Weiterhin erhalten Sie einige grundlegende Informationen.

Beim zweiten Treffen führe ich mit Ihnen ein längeres Austauschgespräch über den Betreuungsverlauf und wir klären gegenseitige Erwartungen. Wir werden dann alles Wichtige schriftlich festlegen wie z.B.


  • Betreuungszeiten,

  • Bring- und Abholzeiten,
  • Wer das Kind abholen darf,

  • Besonderheiten des Kindes etc.


Sollten Sie Fragen haben oder Kritik, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Sollte es während der Betreuungszeiten Besonderheiten geben, ist es erforderlich, dass ich die Eltern der Kinder jederzeit erreichen kann.

Kranke Kinder werden im Vertretungsstützpunkt nicht betreut. Sollte ein Kind während des Betreuungstages erkranken, werde ich die Eltern umgehend informieren und sie bitten, ihr Kind abzuholen.

Da im Vertretungsstützpunkt ein ständiger Wechsel der betreuten Tageskinder stattfindet, möchte ich die Abholperson darum bitten, sich bei Bedarf auszuweisen.